Manufaktur ist für uns kein hübsches Wort, sondern tägliche Praxis: selbst herstellen statt labeln. Seit 1893 backen wir Hundefutter im eigenen Haus – in Kleinchargen, mit handgeführten Arbeitsschritten und händischer Qualitätskontrolle. Das Ergebnis: planbare Qualität, ehrliche Rezepturen und Transparenz vom Teig bis zur Tüte.
Was „Manufaktur“ rechtlich bedeutet – kurz, klar, korrekt
„Manufaktur“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Aber: Gerichte werten die Bezeichnung als irreführend, wenn Produkte nicht überwiegend in Handarbeit gefertigt werden oder wenn allein mit romantischer Tradition geworben wird, die in der Realität nicht gelebt wird. Damit ist gemeint: Maschinen dürfen unterstützen, die prägenden Schritte müssen jedoch handwerklich erfolgen (Rezeptur-Feinjustage, Teigführung, Sicht-/Bruchkontrollen, händische Freigaben, Sortierungen, Sonderläufe). Diese Linie hat u. a. das OLG Frankfurt a. M. bestätigt (§ 5 UWG – Irreführung). (Quellen siehe Ende.)
Was wir unter Manufaktur verstehen – die Bubeck-Praxis
Im Haus gemacht: Rezeptentwicklung, Teigbereitung,
Backen im Steinofen, Trocknung, Schnitt/Kalibrierung, händische Endkontrolle
und Verpackung – unter einem Dach in Gemmingen.
Handwerk, wo es zählt:
- Rezeptur-Feinjustage pro Charge
- händisch geführte Teigführung und Auflagearbeiten
- Sicht- und Bruchprüfungen während und nach dem Backen
- händische Freigabe je Charge (Vier-Augen-Prinzip)
- Sonderläufe für Rezepturvarianten und Kleinserien
Serienfertigung in Kleinchargen: Wir produzieren bewusst chargenweise – keine anonyme Massenware. Das ermöglicht stabile Qualität, chargenscharfe Nachverfolgung und schnelle Korrekturen, falls eine Charge nicht unserem Standard entspricht.
Entwicklung & Maschinenbau: Teile unseres Backprozesses und Equipments sind eigenentwickelt – Handwerk + Ingenieurskunst. So sichern wir den Bubeck-Backstil seit 1893.
Warum Backen sinnvoll ist – für Bekömmlichkeit, Biss und Haltbarkeit
Backen ist eine schonende Zubereitung, die Stärke und
Struktur für den Hund bekömmlich macht, Bissfestigkeit schafft
und natürliche Haltbarkeit unterstützt. Hundekuchen wurden historisch
genau aus diesen Gründen gebacken – und wir halten an diesem Prinzip fest.
Unsere Qualitätssicherung umfasst u. a. Restfeuchte- und
Bruchfestigkeits-Prüfungen sowie händische Sichtkontrollen.
(Hinweis zur Transparenz: Energievergleiche zu Extrusion veröffentlichen wir
als interne Messwerte in unserem Nachhaltigkeitsbereich.)
Tradition verpflichtet – seit 1893, durchgängig in Familienhand
Bubeck wurde 1893 gegründet und stellt seitdem Hundekuchen her. Archive, Anzeigen, Kassenbücher und Fabrikfotos belegen diese Kontinuität. Darauf sind wir stolz – und daran messen wir uns jeden Tag: Handwerk bewahren, Qualität weiterentwickeln.
Unser Manufaktur-Versprechen (auf einen Blick)
- Eigene Herstellung in Gemmingen – keine Lohnfertigung
- Überwiegend handwerkliche Arbeitsschritte
- Kleinchargen mit händischer Endkontrolle
- Chargentransparenz (Rückverfolgung je Lauf)
- Familiengeführt – seit 1893
Call-to-Action:
→ Entdecken Sie gebackenes Hundefutter und unsere Hundekuchen.
→ Mehr über uns: Über Bubeck und Nachhaltigkeit.
FAQ – kurz & präzise
Ist „Manufaktur“ bei Bubeck nur ein Wort?
Nein. Die überwiegend handwerkliche Fertigung ist gelebte Praxis (siehe
Prozessschritte oben). Gerichte erwarten genau das, wenn Unternehmen
„Manufaktur“ verwenden.
Darf man Maschinen einsetzen und trotzdem Manufaktur
sein?
Ja. Entscheidend ist, dass Handarbeit prägt und die
qualitätsbestimmenden Schritte menschlich geführt werden.
Woran erkenne ich Manufaktur-Arbeit bei Bubeck?
An händisch geführter Teigführung, Sicht-/Bruchkontrollen, händischer
Freigabe je Charge und der Chargentransparenz – dokumentiert und
nachvollziehbar.
Backen vs. Extrudieren – was ist besser?
Beides sind legitime Verfahren. Wir backen, weil es zu unserem
Qualitätsverständnis passt: bekömmlich, bissfest, traditionell haltbar.
Ist dieser Text Rechtsberatung?
Nein. Er erläutert unsere Praxis und die gängige Rechtsprechungslinie. Für
Einzelfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
Optionaler „Transparenz-Kasten“
Bubeck Manufaktur-Check (Auszug aus unseren Prüfblättern)
- Teigführung: handgeführt, protokolliert
- Backen: Zeit/Temperatur dokumentiert (Mehrpunkt-Kontrolle)
- Sicht-/Bruchprüfung: händisch, Fotos je Charge archiviert
- Restfeuchte: Messprotokoll im Chargenblatt
- Freigabe: händisch unterschrieben (Vier-Augen-Prinzip)
- Rückverfolgung: Chargen-ID auf jedem Karton, intern je Beutel zuordenbar
Quellen
- OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 29.06.2021 – 6 U 46/20 (Irreführung bei „Manufaktur“; § 5 UWG). Offizieller Abdruck im Hessenrecht.
- Zusammenfassungen/Kommentierungen zum Urteil (Auswahl): IT-Recht Kanzlei; LHR; RA Plutte; Südkanzlei.
- Ratgeberrecht.eu: „Als Manufaktur bezeichnen?“ und „Zur Irreführung durch den Begriff Manufaktur“.
- Initiative Deutsche Manufakturen – Orientierungsverständnis „Manufaktur“ (kein Gesetz, aber Branchenstandard).
Hinweis: Der Blogtext ersetzt keine Rechtsberatung; er spiegelt gelebte Praxis und die herrschende Spruchpraxis wider. Für Einzelfälle bitte anwaltlich prüfen lassen.